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Autoversicherung

In Deutschland ist die Versicherung werden die KfZ Versicherungen in zwei Gruppen eingeteilt. Zum einen ist dies die Kfz- oder Auto Haftpflichtversicherung, zum anderen sind dies die Kaskoversicherungen, Vollkasko und Teilkaskoversicherung.

Die KfZ – Haftpflichtversicherung ist wie der Name schon besagt eine Pflichtversicherung, ohne deren Abschluss die Benutzung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr nicht gestattet ist. Wer in Deutschland ohne gültige Haftpflichtversicherung am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, erfüllt einen Straftatbestand. Die Haftpflichtversicherung reguliert alle Fälle, in denen Dritten ein Schaden zugefügt wurde. Dies beinhaltet den materiellen Ersatz bei Unfällen ebenso wie die gegebenenfalls notwendige medizinische Versorgung, inklusive Schmerzensgeld oder Arbeitsausfallsleistungen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit werden die Fälle im Gegensatz zu anderen Schadensversicherungen jedoch reguliert.

Die Kaskoversicherung regelt alle Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei wird zwischen der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Teilkasko bezahlt beispielsweise alle Schadensfälle die durch Brand, Feuer, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl oder Raub entstanden sind. Auch Beschädigungen, die aufgrund von Naturgewalten, wie Wind, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen aufgetreten sind, werden von der Teilkasko reguliert.

Die Vollkaskoversicherung schließt alle Leistungen der Teilkaskoversicherung ein und regelt darüber hinaus noch die Kosten bei selbstverschuldeten Unfällen am eigenen Fahrzeug. Auch wenn der Unfallgegner nicht zu ermitteln oder zahlungsunfähig ist, springt die Vollkaskoversicherung ein – in vielen Fällen ist der Abschluss einer Vollkasko bei einer PKW Finanzierung übrigens auch Pflicht für die Gewährung eines Kredits oder Leasing Vertrags.

Zu beachten ist bei KfZ-Versicherungen, dass alle Schadensmeldungen innerhalb einer Woche beim Versicherer eingehen müssen. Die Höhe der Beiträge zu den KfZ-Versicherungen richtet sich einerseits nach den Fahrerfahrungen des Versicherungsnehmers und andererseits nach dem Fahrzeugtyp.